Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden bereits mit Stundungsanträgen überflutet. Klar, für Arbeitgeber*innen und auch für freiwillig versicherte Selbstständige sind die monatlich zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge eine in der aktuellen Situation große finanzielle Belastung.
Die gesetzlichen Krankenversicherung sind im GKV-Spitzenverband zusammengeschlossen und haben gemeinsam ein >> Rundschreiben veröffentlicht, um den Krankenkassen eine Richtschnur bezüglich der Stundungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Die individuelle Ausgestaltung obliegt allerdings den Krankenkassen.
Freiwillig versicherte Selbstständige können alternativ zum Stundungsantrag einen Antrag auf Beitragssenkung stellen, wenn sich durch die Corona-Krise das monatliche Einkommen (der Gewinn) verringert hat. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 190 Euro.
Min von Cramer