Im Juli kurz notiert – Finanzverwaltung gibt 3 Monate Fristaufschub für Steuererklärungen

Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber über diese Neuigkeit habe ich mich sehr gefreut. Entlastet es mich und viele andere Menschen doch zeitlich in den nächsten Wochen.

 

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, ist der letzte Abgabetermin für das Veranlagungsjahr 2020 jetzt der 31.10.2021. Normalerweise endet die Frist am 31.07. eines Jahres für das Vorjahr. Für Steuerpflichtige, deren Steuererklärungen von Steuerberater*innen oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden, endet die Abgabefrist sogar erst am 31.05.2022. Hintergrund war wohl, dass durch das Kurzarbeitergeld (Progressionsvorbehalt) etliche Menschen erstmalig verpflichtet sind eine Erklärung abzugeben. Und zudem die Berater*innen mit der Antragstellung der Corona-Hilfen stark belastet sind. Und urlaubsreif sind wir auch alle.

 

Der Bundesrat hat der Änderung der Abgabenordnung – und darin sind die Fristen geregelt – Ende Juni 2021 beschlossen. Mittlerweile ist das Gesetz in Kraft, wie Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen nachlesen können. Die Verlängerung gilt aber nur einmalig für das Steuerjahr 2020.

Min v. Cramer

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen, steuerfreien Sommer.

 

Min von Cramer

(keine Rechts- und Steuerberatung)

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