Digitalbonus: Sonder-bedingungen bis 30.09.2020

Mit dem Digitalbonus.Niedersachsen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Investitionszuschuss von 30 % bzw. 50 %  über das Kundenportal der >> NBank beantragen. Durch die Investition soll die Digitalisierung im Unternehmen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich digitalen Bauens. Es können Investitionen in Hard- und Software und Softwarelizenzen gefördert werden, wenn der Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Wichtig: Mit der Maßnahme (Bestellung oder Kauf der Investitionsgüter) darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Wer als kleines Unternehmen gilt (bis 49 Mitarbeiter*innen) kann 50 % Zuschuss bekommen. Für mittlerer Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter*innen) sind 30 % vorgesehen. Maximal gibt es 10.000 Euro.

Für Anträge, die bis zum 30.09.2020 (neue Frist; vormals 30.06.2020) gestellt werden, gelten zusätzlich folgende Sonderbedingungen: Auch Investitionen in Videokonferenz-, Homeoffice- und Telemedizintechnik sind aufgrund der Corona-Krise förderfähig. Zudem kann bei diesen gerade genannten Investitionen bereits nach der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden. Sie müssen in diesem Fall also nicht auf die Bewilligung warten, um die Anschaffungen tätigen zu dürfen.

Hier finden Sie die Produktinformation zum Digitalbonus.Niedersachsen der NBank (Stand: 20.06.2020) als >> PDF.

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