Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

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Am 10.02.2021 berichtete Angela Merkel in der Pressekonfernz über die >> Beschlüsse der mehrstündigen Bund-Länder-Schalte zu den Corona-Maßnahmen der nächsten Wochen. In dem Zusammenhang erwähnte die Bundeskanzlerin auch, dass ab sofort die Überbrückungshilfe III über die  >> digitale Plattform des Bundes beantragt werden kann. Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen  aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro sowie Freiberufler*innen und Soloselbstständige im Haupterwerb unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen müssen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die erst nach dem 30.04.2020 gegründet wurden. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater*innen). Konkret handelt es sich um Fixkostenzuschüsse zwischen 40 und 90 Prozent, je nach Umsatzeinbruch. Eine ausführliche FAQ-Liste, in der sich auf fast alle Fragen auch schon Antworten finden lassen, gibt es auf der >> Antragsplattform des Bundes FAQ. Soloselbstständige können alternativ im Rahmen der >> Neustarthilfe ein einmalige Betiebskostenpauschale (max. 7.500 Euro) erhalten und diese auch direkt selbst beantragen. Brauchen Sie Unterstützung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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