Legen Sie die Karten auf den Tisch: Endabrechnung Neustarthilfe

Haben Sie als Soloselbstständige*r direkt (d. h. ohne Steuerberater*in) Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021 beantragt und bis zu 7.500 Euro erhalten? Dann ist es nun Zeit für die Endabrechnung.

 

Ab sofort (28.10.21) bis zum Jahresende 2021 haben Sie die Gelegenheit, die Abrechnung für diese Vorschussleistung des Bundes einzureichen.

 

Und weil Weihnachten (und damit das Jahresende) ja bekanntlich immer schneller kommt als man denkt – hier unser Rat: Regeln Sie diese Angelegenheit so bald wie möglich, damit sie nicht im Adventstrubel untergeht. Denn das würde teuer: Erfolgt keine fristgerechte Endabrechnung, muss der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden.

 

Sie haben die Neustarthilfe mithilfe eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin gestellt? Dann haben Sie noch etwas Zeit: Ab Mitte November 2021 bis Mitte 2022 wird hier abgerechnet.

 

Auch für die Neustarthilfe Plus, die für das zweite Halbjahr 2021 gestellt werden konnte, kommt die Endabrechnung erst im Jahr 2022.

 

Die Abrechnung der Neustarthilfe erfolgt digital über die bekannte Antragsplattform (Button „Hier geht es zum Direktantrag“ klicken). Sie geben nur den tatsächlich und nachweislich im ersten Halbjahr 2021 erzielten Umsatz sowie Ihre sonstigen Einnahmen (z. B. aus nicht selbstständiger Tätigkeit) an. Halten Sie neben diesen zwei Zahlen auch Ihre Elster-Login-Daten bereit. Alle anderen Informationen werden automatisch aus dem Antrag übernommen.

 

Die oder der Antragstellende darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie/er Umsatzeinbußen von 60 Prozent oder mehr zu verzeichnen hat. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe (anteilig) zurückzuzahlen.

 

Direkt nach der Eingabe Ihrer Daten bekommen Sie eine vorläufige und unverbindliche Rückmeldung, ob und ggf. wie viel Sie zurückzahlen müssen. Erst ab Mai 2022 erhalten Sie dann den endgültigen Bescheid. Die ggf. fällige Rückzahlung muss dann bis zum 30.06.2022 erfolgen.

 

Tipp: Mit dem tollen Excel-Tool – dem Neustarthilferechner vom ISDV – können Sie in Ruhe vorab und offline die Rückzahlung berechnen.

Min v. Cramer

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Min von Cramer

E-Mail cramer@startklar-verden.de

Telefon: 04231 67 144 59

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