Das KOMPASS-Förderprogramm unterstützt noch bis zum 29.02.2028 Soloselbstständige dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Weiterbildungen zu stärken.
Bis zu 90 % der Weiterbildungskosten können erstattet werden, um individuelle Qualifizierungsbedarfe zu decken. So eröffnen sich neue Möglichkeiten, das eigene Unternehmen nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.
Wie Soloselbstständige von der KOMPASS-Förderung profitieren können
Die Soloselbstständigkeit ist voller Herausforderungen. Zeitmangel und begrenzte personelle Ressourcen machen es oft schwer, die eigene Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Genau hier setzt das KOMPASS-Förderprogramm an, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt wird. Es hilft Soloselbstständigen, sich durch gezielte Qualifizierung besser aufzustellen, indem 90 % (max. 4.500 Euro) des förderfähigen Betrags rückerstattet werden.
Was wird gefördert?
Das KOMPASS-Programm ermöglicht Ihnen Fortbildungen (Mindestumfang 20 Stunden), die gezielt auf Ihre Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Die Qualifizierungen können klassische Bereiche wie Arbeitsrecht, Marketing und Kundengewinnung abdecken, aber auch ganz individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt sein. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Portfolio um neue Angebote zu erweitern oder zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen. Weiterbildungen werden nicht gefördert, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Förder-Schecks abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Wer ist förderberechtigt?
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren hauptberuflich selbstständig sind und maximal eine Person in Vollzeit beschäftigen.
Wie läuft die Förderung ab?
- Kontakt zum Weiterbildungsanbieter: Fragen Sie nach, ob es noch freie Plätze gibt und reservieren Sie sich vorbehaltlich der Ausstellung des Förder-Schecks einen Platz.
- Erstgespräch: Mit einer KOMPASS-Anlaufstelle vereinbaren Sie dann einen Termin. In einem kostenlosen Erstgespräch wird geprüft, ob Sie förderfähig sind und Sie werden bei den Formalitäten unterstützt.
- Qualifizierungsscheck: Nach der Beratung erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck. Erst jetzt können Sie sich verbindlich zur gewählten Weiterbildung anmelden.
- Kostenerstattung: Sobald Sie die Qualifizierung abgeschlossen haben und spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Schecks, reichen Sie Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ein und erhalten bis zu 4.500 € der Kosten zurück.
Aus aktuellem Anlass: Auf der offiziellen Programmseite ist zu lesen, dass „die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt ist. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen.“ Wir raten daher allen Interessenten sich zeitnah an die Weiterbildungsanbieter zu wenden. startklar beispielsweise arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, der die Teilnehmenden während des kompletten KOMPASS-Prozesses „an die Hand nimmt“. Das erhöht die Chancen auf die Förderung und reduziert zusätzliche graue Haare für alle Beteiligten.
Detaillierte Informationen finden Sie in dieser FAQ-Liste.
Unser Tipp:
Auch für unser Programm „Kompetent in Gründungsberatung“ können Sie die KOMPASS-Förderung beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns, wir helfen Ihnen weiter: info@startklar-verden.de.


